Anlaufstelle Grenzverletzungen

Die Anlaufstelle wird von einer Frau und von einem Mann geführt. Die beiden Personen werden vom Kirchenrat beauftragt. Sie unterstehen der Schweigepflicht.

Aufgaben und Stellung 

  • nimmt Meldungen zum Thema Grenzverletzungen entgegen (sexuelle und spirituelle Grenzverletzungen, Mobbing, Diskriminierung)
  • sorgt für professionelle Bearbeitung der eingehenden Meldungen/Vorfälle
  • weist bei Bedarf Fälle den entsprechenden ausserkirchlichen Fachstellen zu
  • sorgt für professionelle Fallführung und Kommunikation
  • pflegt regelmässig Vernetzung mit Fachstellen im Kanton (Bsp. Fachstelle Opferhilfe Thurgau etc.)
  • begleitet und unterstützt bis zum Abschluss des Vorfalles
  • setzt sich für einen grenzwahrenden Umgang innerhalb der kirchlichen Arbeit ein
  • steht dem Kirchenrat beratend zur Seite und stellt Anträge
  • erstattet jährlich Bericht (Anzahl Vorfälle, Beratungen, Arbeitsstunden, Empfehlungen für generelle Massnahmen)

Hier finden Sie Unterstützung bei jeglicher Art von Grenzverletzungen (sexuelle und spirituelle Grenzverletzungen, Mobbing, Diskriminierung)

Anhand von Fallbeispielen gibt Präventionsfachfrau Monica Kunz Antworten und Anregungen zum Thema „Umgang mit Grenzen“ in der Jugendarbeit und in Jugendlagern. Das Video kann als Diskussionsgrundlage für die Vorbereitung von Lagern mit Leiterinnen und Leitern und zur Klärung und Festlegung von verbindlichen Regeln dienen. Video

 

Dokumente und Unterlagen wie der Leitfaden “Achtsam Kirche sein mit Leib und Seele”, das Kreisschreiben oder ein Merkblatt finden Sie im Downloadcenter.

Zum Downloadcenter

Rechtliche Grundlage

Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen
Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Aufgaben und die Tätigkeit der Ombudsstelle vom 25. November 2013 (Stand 1. Juni 2021) RB 187.132, Änderungen vom 1. Dezember 2020

§ 10a* Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen
1 Die Evang. Landeskirche führt eine Anlaufstelle sexuelle Grenzverletzungen. Der Kirchenrat bezeichnet zwei Personen beiderlei Geschlechts als Inhaber bzw. Inhaberin der Anlaufstelle. Diese erstatten dem Kirchenrat jährlich Bericht.
2 Ansprechstelle im Kirchenrat ist für den Inhaber bzw. die Inhaberin der Anlaufstelle das Präsidium oder ggf. das Vizepräsidium.

*Von der Synode genehmigt am 1. Dezember 2020. Gemäss Beschluss des Kirchenrates vom 20. Mai 2021 in Kraft gesetzt auf den 1. Juni 2021

Anlaufstelle
Grenzverletzungen
Evangelische Landeskirche
des Kantons Thurgau
Bankplatz 5
8500 Frauenfeld
beraterin.grenzverletzungen@evang-tg.ch
berater.grenzverletzungen@evang-tg.ch