Hochzeit

Die standesamtliche Trauung stellt die Partnerschaft auf eine rechtliche Grundlage. Viele Paare wünschen sich bei diesem Schritt auch den Segen Gottes. Denn das Wagnis eines gemeinsamen Weges ist unabsehbar. In einer kirchlichen Trauung kann erfahrbar werden, dass das Paar in einer Gemeinschaft aufgehoben ist und dass Gott trägt.

Eheversprechen

Im Eheversprechen bringt das Hochzeitspaar seine Erwartungen, Hoffnungen und Wünsche zum Ausdruck. Die beiden Menschen versprechen sich gegenseitig, einander zu achten, treu zu sein, zu vertrauen und zu vergeben. Im Traugespräch zwischen dem Hochzeitspaar und dem/der Gottesdienstverantwortlichen werden inhaltliche und formale Fragen für die kirchliche Feier besprochen. Dabei wird auch darüber gesprochen, warum das Hochzeitspaar eine kirchliche Trauung wünscht, was die beiden Menschen einander versprechen wollen und was sie von der Feier erwarten.

Die kirchliche Trauung

Nach dem Dichter Antoine de Saint-Exupéry besteht die Liebe nicht darin, dass man einander in die Augen schaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt. Nun, das eine soll das andere gewiss nicht ausschliessen. Aber je länger Liebende miteinander auf dem Weg sind, desto eher bemerken sie: wir brauchen ein gemeinsames Woher und Wohin unserer Liebe, eine Quelle, die unsere Beziehung nährt und stärkt. Wir suchen Verbindlichkeit und möchten öffentlich zeigen: Wir gehören zusammen und möchten beisammen bleiben.

Die standesamtliche Trauung stellt die Partnerschaft auf eine rechtliche Grundlage. Viele Paare wünschen sich bei diesem Schritt auch den Segen Gottes. Denn gemeinsam einen Weg zu gehen, ist immer ein Wagnis. Zu erfahren, dass Menschen da sind und mitgehen und dass Gott ermutigt und trägt, schenkt Zuversicht und stärkt das Vertrauen.

Wie ein untrüglicher Kompass können Worte der Bibel uns begleiten: Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei. Die grösste unter ihnen aber ist die Liebe. (1. Kor. 13.13) Die kirchliche Trauung rechnet mit dem Kraftfeld dieser ewigen Liebe: für die eheliche Liebe ist sie, recht verstanden, eine unerschöpfliche Quelle. Nicht selten scheitern aber Beziehungen daran, dass Liebende sich gegenseitig überfordern. Sie können einander Gehilfen (1. Mose 2.18) sein, nicht aber Garanten für dauerndes Glück.

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, der die zivile Trauung vorausgeht. Der Traugottesdienst feiert das Zusammenleben zweier Menschen, spricht von der Verantwortung der Partner füreinander und bittet um den Segen Gottes. Im Segen kommt zum Ausdruck, dass das Gelingen einer Partnerschaft bei allem persönlichen Einsatz doch immer auch ein Geschenk bleibt.

Im Eheversprechen bringt das Hochzeitspaar seine Erwartungen, Hoffnungen und Wünsche zum Ausdruck. Die beiden Menschen versprechen sich gegenseitig, einander zu achten, treu zu sein, zu vertrauen und zu vergeben. Die Heirat ist etwas sehr Persönliches. In der Trauung bekommt aber dieses private Geschehen etwas Öffentliches: Verwandte, Angehörige, Freunde nehmen begleitend Anteil.

Für die Vorbereitung der Hochzeitsfeier ist es wichtig, möglichst frühzeitig mit dem Pfarramt am Wohnort Kontakt aufzunehmen. Ist bereits klar, welcher Pfarrer, welche Pfarrerin die Feier gestalten und durchführen wird, sollte man sich rechtzeitig mit ihnen in Verbindung zu setzen. Auch Fragen betreffend musikalische Gestaltung, Blumenschmuck, Fotografieren und Filmen muss man  klären.

Die Kirchen am Wohnort können üblicherweise kostenlos benützt werden. Beliebte Hochzeitskirchen sollte man frühzeitig reservieren, da sie manchmal schon auf lange Zeit hinaus belegt sind.

Im Traugespräch zwischen dem Hochzeitspaar und dem/der Gottesdienstverantwortlichen werden inhaltliche und formale Fragen für die kirchliche Feier besprochen. Dabei kann man auch erfahren, warum das Hochzeitspaar eine kirchliche Trauung wünscht, was die beiden Menschen einander versprechen wollen oder was sie von der Feier erwarten. All das kann viel beitragen zu einem Gottesdienst, der nahe bei den Menschen ist.

Die kirchliche Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares als ökumenische Feier ist seit langem möglich. Dazu geben die zuständigen Pfarrämter gerne Auskunft.

Wie alles Wichtige im Leben muss auch die Liebe gepflegt werden. Unsere Landeskirchen bieten Kurse an für Paare, die sich trauen. Für Eheleute, die in eine Krise geraten sind, haben die Seelsorger/innen jederzeit ein offenes Ohr.

FAQ

Zuerst zivil - dann kirchlich

Für die kirchliche Trauung wird die vorherige zivilrechtliche Eheschliessung vorausgesetzt. Weiter muss einer der Ehepartner Mitglied der Evangelischen Landeskirche sein.

Freie Wahl im ganzen Kanton Thurgau

Findet die kirchliche Trauung in einer Kirche in der Thurgauer Landeskirche statt, übernimmt die Wohnortkirchgemeinde des Paares die Kosten für die Kirchenbenützung, für die Musik und für den Mesmerdienst.

Pfarrer/Pfarrerin anfragen, den man kennt

Das Hochzeitspaar kann eine Pfarrerin oder einen Pfarrer anfragen, die oder den es kennt, z. B. den Pfarrer oder die Pfarrerin, der/die sie konfirmiert hat. Das Pfarramt, in dessen Gemeinde das Brautpaar wohnt, ist verpflichtet, die Trauung auf Wunsch des Brautpaars auch auswärts durchzuführen, sofern diese im Gebiet der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau stattfindet.

Rechtliche Regelung der kirchlichen Trauung

Aus der Kirchenordnung der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau vom 17. Februar 2014; RB 187.12

§ 56

1 Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst (§ 23 ff.). In ihm wird der Ehebund vor Gott bestätigt und die eheliche Gemeinschaft unter sein Wort und seinen Segen gestellt.
2 Die Eheleute bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen und versprechen, ihre Ehe mit seiner Hilfe in christlicher Liebe und Treue zu führen.

§ 57

1 Für die Leitung und Gestaltung der Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin zuständig. Weitere Mitwirkende haben den gottesdienstlichen Charakter zu achten.
2 Ordinierte Diakone oder Diakoninnen können stellvertretungsweise Trauungen leiten und gestalten.
3 Die vollzogene Trauung wird den Eheleuten schriftlich bestätigt.

§ 58

1 Der Trauung geht ein Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin voraus.
2 Die Trauung bedingt die vorherige zivilrechtliche Eheschliessung.

§ 59

1 Die Trauung setzt voraus, dass der Ehemann oder die Ehefrau Mitglied der Evangelischen Landeskirche ist.
2 Bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren kann die Trauung unter Mitwirkung einer Amtsperson der anderen Kirche vollzogen werden.

§ 60

Die Trauung findet in einer Kirche statt. Die Trauung an anderen Orten ist in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Pfarrers oder der Pfarrerin zulässig.

§ 61

1 Die Anmeldung zum Traugottesdienst erfolgt bei dem oder der die Trauung durchführenden Pfarrer oder Pfarrerin.
2 Die Reservation der Kirche erfolgt bei der von der zuständigen Behörde des Trauungsortes bezeichneten Stelle.
3 Das Pfarramt, in dessen Gemeinde das Brautpaar wohnt, ist verpflichtet, die Trauung auf Wunsch des Brautpaars auch auswärts durchzuführen, sofern diese im Gebiet der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau stattfindet.

Weitere Infos

Ansprechperson
Melden Sie sich bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde, um einen Termin zu vereinbaren.
Zur Karte der KirchgemeindenWenn Sie für Ihre kirchliche Trauung eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine Kirche (Ort) suchen, dürfen Sie sich auch an die Kirchenratskanzlei wenden: Telefon: 052 721 78 56 oder kanzlei@STOP-SPAM.evang-tg.ch