Wer im Umfeld der reformierten Kirchen sexuelle, physische oder spirituelle Gewalt erlitten hat, soll künftig schweizweit nach gleichen Kriterien Anerkennungsleistungen erhalten. Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS hat am Montag, 2. November 2026 in Bern eine unabhängige nationale Kommission beschlossen. Die finanziellen Leistungen betragen bis zu 20'000 Franken, die von der jeweils betroffenen Mitgliedkirche getragen werden.
«Mit diesem Entscheid sagen wir den Betroffenen: Wir nehmen ernst, was Ihnen geschehen ist. Wir übernehmen Verantwortung für das, was in unseren Strukturen möglich war.», sagt Rita Famos, Präsidentin der EKS.
In der ersten Hälfte 2027 setzt der Rat die Kommission ein. Mit den Mitgliedkirchen schliesst er Vereinbarungen ab und legt die Verfahrensregeln fest. Ihre Arbeit soll die Kommission im Herbst 2027 aufnehmen.
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